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Organisation

Zusammensetzung

Die Eltern jeder Schulklasse bestimmen möglichst ein Mitglied für den Elternrat. Jede Klasse soll durch eine Person im Elternrat vertreten werden. Es können auch mehrere Vertreter pro Klasse im Elternrat Einsitz haben. Diese Mitglieder bilden den Elternrat. Die Mitglieder werden für mindestens 3 Jahre gewählt. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, aber nur solange wie ein Kind des Vertreters die Primarschule besucht. Der Elternrat konstituiert sich selbst. Die Wahl von neuen Mitglieder wird durch die Schulleitung und den Vorstand des ER organisiert. Die Wahl findet in der Regel an den Elternabenden statt. Die neu gewählten Mitglieder sollen an einer Gesamtsitzung des Elternrats vorgestellt werden. Die austretenden Mitglieder informieren das für das Ressort Bildung zuständige Gemeinderatsmitglied, das Präsidium des Elternrates, sowie die Schuldirektion.

Schulbehörde / Vertretung

Je ein Mitglied der Schulbehörde (Schulpräsidentin resp. -präsident und / oder Schul¬leitung) und eine Vertreterin / Vertreter der Primarlehrerschaft nehmen nach Bedarf an den Sitzungen des Elternrates und des Vorstandes beratend teil. Sie sind antrags-, jedoch nicht stimmberechtigt.

Sitzungen

Der Vorstand trifft sich in der Regel zu vier Sitzungen pro Schuljahr. Der gesamte Elternrat trifft sich mindestens einmal pro Quartal. Der Vorstand lädt mit einer Traktandenliste zu den Sitzungen ein. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Mindestens eine Vertreterin / Vertreter pro Klasse soll anwesend sein. Über Beschlüsse des Elternrates ist ein Protokoll zu führen. Diese Protokolle sind für alle Eltern bei der Schulverwaltung und bei den Mitgliedern des Elternrats einsehbar. Der Schulbehörde und der Schulleitung wird je ein Exemplar zur Kenntnisnahme zugestellt. Die Lehrerschaft wird durch ihre Vertreterin / Vertreter informiert. Sämtliche Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Eltern und Schülerinnen / Schüler wenden sich über die von ihrer Klasse gewählten Elternratsmitglieder an den Elternrat und umgekehrt. Der Elternrat kann durch ein Vorstandsmitglied Anträge an die Schulbehörde und die Schulleitung stellen und diese bei Bedarf selber vertreten.

Zusammenarbeit

Obwohl der Elternrat gemäss Schulreglement keine Entscheidungsbefugnis hat, besteht die Erwartungshaltung, dass auf, durch den Elternrat, eingereichten Anträge jeweils auch eine Antwort der zuständigen Behörde (Schulleitung, Gemeinde, Kanton) erfolgt.

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